Die Niedersächsische Kommunalverfassung bestimmt in § 36 zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgendes :
“Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.”
Ausgangspunkt für die Einrichtung eines/r Ratsbeauftragten für Kinder/Jugendbeteiligung, wäre ein Beschluss des Rates der Stadt Hemmoor. Auf Basis dieses Beschlusses, wird der Stadt die Möglichkeit eröffnet, für ihren Zuständigkeitsbereich eine/n Ratsbeauftragte/n für Kinder/Jugendbeteiligung zu berufen, um Kinderinteressen gemeindebezogen besser vertreten zu können. Mit dieser Möglichkeit kann das Ehrenamt Ratsbeauftragte/r für Kinder/Jugendbeteiligung zu einem festen Bestandteil kommunalpolitischer Interessenvertretung für Kinder entwickelt werden.
Die Rechte und Aufgaben der Ratsbeauftragter für Kinder/Jugendbeteiligung müssen in einer Geschäftsanweisung bzw. Satzung festgeschrieben werden. Mit der Regelung, dass die Ratsbeauftragte/r für Kinder/Jugendbeteiligung vom Stadtrat gewählt und berufen wird, wird die Rechtsposition besonders hervorgehoben und die operative Ebene zur Umsetzung des § 36 NKV, strukturell gestärkt. Diese/r unterstreicht die überparteiliche Funktion, mit der dieses Amt auszuführen ist und ermöglicht auch die oder den Ratsbeauftragten, die kein Mitglied im Rat ist, zu den Belangen der Kinder ein automatisches Rederecht. (siehe Gleichstellungsbeauftragte).
Die inhaltlichen Schwerpunkte in der Arbeit der Ratsbeauftragten für Kinder/Jugendbeteiligung liegen insbesondere bei der direkten Einbeziehung von Kindern, um deren Lebenssituation in den Stadtteilen und auf deren Erfahrungshintergrund zielgenauer verbessern zu können. Ortsbegehungen auf öffentlichen und privaten Spielplätzen, Ortstermine zur Schulwegsicherung, Sprechstunden in Kindereinrichtungen, Spielplatzaktionen und Kinderanhörungen (NGO §36), Aktionen gegen die Kinderarmut und zum Thema “Kinder und Verkehr” sind nur einige Beispiele dafür, in welcher Weise Kinderinteressen in der Gemeinde direkt und unmittelbar vertreten werden könnten.
Die Ratsbeauftragte/r für Kinder/Jugendbeteiligung sucht und pflegt das direkte Gespräch mit Eltern und die enge Kooperation mit den Kindereinrichtungen in der Stadt, als eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Kinderlobby. Darüber hinaus gilt es bei Kinderfesten und anderen Veranstaltungen über die Funktion und Arbeit der Ratsbeauftragten für Kinder/Jugendbeteiligung zu informieren und als bürgernahe Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen.
Wichtig dabei ist, dass die Ratsbeauftragte für Kinder/Jugendbeteiligung durch eine Geschäftsanweisung abgesichert, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit gestalten kann. In all diesen Belangen wird die Ratsbeauftragte/r für Kinder/Jugendbeteiligung gefördert und durch die Verwaltung unterstützt.
In der Verwaltung wird zur Unterstützung ein „Kinderbüro“ für die Ratsbeauftragter für Kinder/Jugendbeteiligung eingerichtet, welches für die Anliegen und Probleme der Kinder unserer Stadt als Anlauf- und Clearingstelle dient und vielfältige Beteiligungsprojekte in der Stadt in Kooperation mit den Trägern der Jugendpflege durchführt. Die Erstellung eines fortlaufenden „Kinderbeteiligungsberichtes“ kann als Aufgabe der kommunalen Kinderbeauftragten angesehen werden.
Kurzfassung der Aufgabenfelder:
Die ehrenamtliche Arbeit der Ratsbeauftragter für Kinder/Jugendbeteiligung ist geprägt von großem ehrenamtlichen Engagement. Dabei werden sich vielfältige Arbeitsweisen entwickeln, mit denen die Ratsbeauftragter für Kinder/Jugendbeteiligung sich bekannt machen, Öffentlichkeit herstellen, bzw. sich für Kinderinteressen einsetzen kann:
- Der Kontakt zu Kindern
- Kindersprechstunde
- Kinderanhörungen
- Mitarbeit in Gemeindearbeitskreisen
- Orts- und Spielplatzbegehungen mit Kindern
- Befugnis zur „Einmischung“
- Anträge für den Stadtrat erstellen
- Kinderberichterstattung
- Verhandlungen mit Ämtern
- Die Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention
- Die Mitarbeit an der Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt
- Ein Blick aus der Sicht der Kinder auf Maßnahmen der Kommunalpolitik
- Die Anregung der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Politik, insbesondere in der Kommunalpolitik
- Die Stärkung der Position der Kinder z. B. bei der Geltendmachung ihrer Rechte durch Beratung der Ratsbeauftragte/nr für Kinder/Jugendbeteiligung in allen Kinder betreffenden Fragen
- Die Anregung konkreter Maßnahmen der Kinderpolitik
- Ansprechpartnerin für Kinder und diejenigen, die sich um ihr Wohl bemühen
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Kinderrechte- und Kinderschutzorganisationen