Mit “Weckruf” bringt es die NEZ auf den Punkt. Bürgerforum – aufgezeigte rote Linie werden wir nicht überschreiten!

“WECKRUF!” .

“Wenn wir die Kindertagesstätten verantwortlich planen, steuern und damit den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllen sollen und müssen, dann Landkreis Cuxhaven, gib uns das Geld, was du uns geben musst, denn ihr habt uns den Auftrag gegeben, ohne die Kosten entsprechend auszugleichen!” Samtgemeindebürgermeister Dirk Brauer zieht die finanzpolitische rote Linie, erklärt sie und erhält politischen Rückenwind von CDU/Bürgerforum. Hält er diese in der Vorlage gemachte Konsequenz durch? An uns soll es nicht liegen!”

Kindertagesstätten gehören zur Grundausstattung unseres gesellschaftlichen Lebens. Ohne WENN und ABER.  Ja, es geht um die Zukunftsfähigkeit unserer Samtgemeinde und darum müssen wir klare Kante zeigen. Die ständigen Wackelpartien in der Finanzierung der Kindertagesstätten müssen endlich ein Ende haben. Kindertagesstätten dürfen nicht kontra Zukunftsfähigkeit diskutiert werden. Moderne, flächendeckende und pädagogisch mit hoher Qualität ausgestattete Kindertagesstätten sind ein Zukunftsbaustein für die Perspektiven von Familien und deren Kinder. Das Bürgerforum fordert hier maximalen Zusammenhalt des Rates, um die Zukunft unserer Region auch noch selbst gestalten zu können.

Dahinten wird’s schon wieder hell.

Der Zukunftsvertrag sollte uns in eine “lächelnde Zukunft” führen, nach dem Motto: “Dahinten wird’s schon wieder hell..”..aber es wurde von Jahr zu Jahr trüber. Die politische Steuerungsverantwortung lag und liegt in den Händen der Räte unserer Mitgliedsgemeinden und des Rates der Samtgemeinde mit ihrem Samtgemeindebürgermeister, als Verwaltungschef. Beide Teile, Steuerung und Verantwortung sind  jetzt an eine rote Linie geraten, die das Ziehen der sogenannten Notbremse ankündigen muss. In der öffentlichen Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, haben wir hier die Vorlage veröffentlicht:

Beschlussvorlage:

Die Samtgemeinde Hemmoor nimmt Verhandlungen mit dem Landkreis Cuxhaven zur
Neuregelung der Kostenverteilung bei den Betriebskostenzuschüssen zu den Kindertagesstätten
auf. Zu diesem Zweck wird gemäß § 6 Abs. 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem SGB VIII mit dem Landkreis Cuxhaven vom 06. April 2016 diese
fristgemäß zum Jahresende mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt.
Alternativentscheidung zum 2. Satz des Entscheidungsvorschlages:
Eine Entscheidung über die Vertragskündigung erfolgt ggf. abhängig vom Verhandlungsergebnis
im Verlaufe des Jahres 2018.

Sachbericht zur Vorlage SG 066/2017
Die Samtgemeinde Hemmoor hat mit Vereinbarung vom 06.April 2016 die örtlichen Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Wahrnehmung der örtlichen Jugendarbeit als Aufgabe des eigenen
Wirkungskreises in eigener Zuständigkeit und Kostenträgerschaft (§ 1 Abs. 1 der
Vereinbarung, vergleiche Anlage 1) übernommen.
Die vorgenannte Vereinbarung gilt seitens der Samtgemeinde Hemmoor nur für die Kindertagesstätten
in den Mitgliedsgemeinden Stadt Hemmoor und Gemeinde Osten. Die
Gemeinde Hechthausen hat ebenfalls eine gleichlautende Vereinbarung mit dem Landkreis
Cuxhaven für die auf ihrem Gebiet befindlichen Kindertagesstätten abgeschlossen.
Mit der zitierten Vereinbarung werden Zuschussbeträge zu den Kosten pro besetztem
Platz in den Kindertageseinrichtungen durch den Landkreis gewährt. Die einzelnen Zuschussbeträge
mit Erhöhungsregelungen sind in § 2 Abs. 3 der Vereinbarung im Einzelnen
aufgeführt. Außerdem sieht § 2 Abs. 4 der Vereinbarung eine gewisse Dynamisierung
der Sach- und Personalkosten ab 2019 vor. Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage
SG 75/2015.
Ausgangspunkt der Neuregelung der Vereinbarung war laut Sitzungsvorlage 235/2015
(Absatz 3) des Landkreises Cuxhaven (Anlage 2) und Ergänzungsvorlage 235a/2015
(Anlage 2a) „die prozentuale Verteilung der (…) Kostendeckung zwischen den Kommunen
und dem Landkreis Cuxhaven auf ein etwa ausgeglichenes Verhältnis hin zu verhandeln.“
Die Erwartung des Landkreises Cuxhaven dazu war auch eine angemessene
Erhöhung der Elternbeiträge auf 25 % der Kita-Kosten (vergleiche Vorlage 135/2015 des
Landkreises Cuxhaven, Seite 2, mittlerer Absatz). Diese Erhöhung war und ist unrealistisch,
da zum damaligen und heutigen Zeitpunkt eine Beitragsquote von 15 bzw 12 %
bestand bzw. besteht und sich auch der Pauschalbetrag zum beitragsfreien dritten Kindergartenjahr
in etwa in dieser Größenordnung bewegt. Die Umsetzung hätte daher zu
deutlich mehr als einer Verdoppelung der Elternbeiträge führen müssen. Unabhängig
davon ist davon auszugehen, dass sich durch die Einführung der Beitragsfreiheit die derzeitige
Elternbeitragsquote nicht sonderlich verändern dürfte, sondern, im Gegenteil,
auch eine Verschlechterung eintreten kann. Somit ist eine wichtige Grundlage für die
Kalkulation des Landkreisbeitrages/ Platz entfallen.
Das Ziel eines ausgeglichenen Verhältnisses der Kostenträgerschaft ist trotz geringfügiger
Anhebung der Elternbeiträge krass verfehlt worden. Im Gegenteil, es ist in den vergangenen
Jahren zu einer weiteren starken einseitigen Kostenerhöhung auf Seiten der
Samtgemeinde Hemmoor gekommen, die auch bei einer weitaus stärkeren Anhebung
der Elternbeiträge eingetreten wäre. Die Entwicklung der Ausgaben ist in der Anlage 3 in
Zahlen und in einem Schaubild dargestellt. Die Kosten sind inklusive der Kita-Kosten für
die Gemeinde Hechthausen aufgestellt worden, da diese Kosten zu 100 % durch die
Samtgemeinde an die Gemeinde Hechthausen erstattet werden.
Die starken Kostensteigerungen ergeben sich insbesondere aus den Personalkostensteigerungen,
durch Tariferhöhungen und durch Ausweitung der Gruppen. Dank der in
den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Einnahmen bei der Samtgemeinde Hemmoor
und der gesenkten Kreisumlage konnten die Kosten einigermaßen aufgefangen
werden. Dadurch konnte das mit dem Zukunftsvertrag verbundene Ziel eines Haushaltsausgleiches
noch erreicht werden. Die jedoch ebenfalls mit dem Zukunftsvertrag vorgesehene
Tilgung der Altschulden konnte dagegen bisher aufgrund der Kostenentwicklung
im Kita-Bereich nicht in nennenswerter Weise erfolgen. Mittlerweile ist die Samtgemeinde
Hemmoor für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage
gezwungen, um den Forderungen des Zukunftsvertrages Rechnung zu tragen.
Die geforderten Überschüsse können jedoch weiterhin nicht in der Größenordnung erzielt
werden, die erreicht werden müsste, um in der Laufzeit des Zukunftsvertrages eine
komplette Tilgung der Altschulden zu erreichen. Dadurch steigt der Spardruck innerhalb
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der Samtgemeinde inklusive der durch die Samtgemeindeumlage stetig stärker zu belastenden
Mitgliedsgemeinden in den nächsten Jahren stark an. Dieses ist insbesondere
vor dem Hintergrund großer Investitionen in den Ausbau der Kindertagesstätten, Feuerwehren,
Straßen und so weiter sehr bedenklich.
Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass nach dem Ziel der Landesregierung
schrittweise die Beitragsfreiheit angestrebt wird. Diese zwar grundsätzlich begrüßenswerte
Maßnahme wird dazu führen, dass die Kindertagesstätten voraussichtlich noch
stärker in Anspruch genommen werden und dadurch weitere Kostensteigerungen zu
erwarten sind. Des Weiteren ist, wie bereits oben dargestellt, zurzeit unklar, wie hoch der
pauschale Betrag des Landes Niedersachsen für den Ausgleich der wegfallenden Elternbeiträge
sein wird, sodass die dadurch zusätzlich entstehende Finanzierungslücke
durch die Samtgemeinde Hemmoor getragen werden müsste.
Angesichts der dargestellten Gesamtsituation ist es für die Samtgemeinde Hemmoor
dauerhaft nicht mehr leistbar, unter den obwaltenden Finanzierungsmodalitäten die Bereitstellung
von Kindertagesstättenplätzen sicherzustellen. Es ist dringend notwendig, mit
dem Landkreis Cuxhaven eine Neuregelung der oben zitierten Vereinbarung zu erreichen,
mit dem Ziel, die angestrebte gerechte Kostenaufteilung wirklich zu erreichen. Anstelle
festgelegter Pauschalen pro Kita-Platz ist eine prozentuale Kostenübernahme
durch den Landkreis Cuxhaven anzustreben. Dazu kann bereits vorsorglich die geltende
Vereinbarung zum 31. Dezember 2018 gekündigt werden. Eine Sonderkündigungsmöglichkeit
ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Vereinbarung für den Fall vorgesehen, dass
durch Bund oder Land gesetzlich die Befreiung von Kindertagesstättengebühren ganz
oder teilweise eingeführt wird. Dann kann die Vereinbarung bereits mit einer Kündigungsfrist
von sechs Monaten gekündigt werden. In diesem Falle wäre der Landkreis
berechtigt, die Rückgabe abzuwenden, wenn er dadurch entstehende finanzielle Nachteile
der Samtgemeinde Hemmoor ausgleicht.
Über die ordnungsgemäße Kündigung des Vertrages kann auch im Jahr 2018 mit Wirkung
zum 31. Dezember 2019 entschieden werden, zum Beispiel in Abhängigkeit von
der Entwicklung entsprechender Verhandlungen mit dem Landkreis Cuxhaven über eine
Neuverteilung der Kosten.
Ich bitte, über die weitere Vorgehensweise zu beraten, mit dem Ziel, eine deutliche Verbesserung
der Kostenverteilung zwischen Landkreis Cuxhaven und der Samtgemeinde
Hemmoor zu erreichen.
Hinsichtlich der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cuxhaven und der Gemeinde
Hechthausen sollte gegebenenfalls von dort ebenfalls eine entsprechende Beratung und
Entscheidung erfolgen.

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