15 Zukunftsfragen –
15 perspektivische Antworten.
- Kinder und Jugendbeteiligung wird dauerhaft und verbindlich in der Verwaltung verankert.
- Regelmäßige Projekte, Berichte und Evaluationen sichern Transparenz und Weiterentwicklung.
- Beteiligung wird schrittweise in allen Abteilungen umgesetzt.
- Klare Zuständigkeiten und politische Begleitung sichern die langfristige Umsetzung.
Hier unsere Anfrage an den Stadtrat:
Die Fraktionen des Bürgerforums im Stadtrat und im Samtgemeinderat Hemmoor stellte folgende Anfrage zur Absicherung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in unserer Stadt und Samtgemeinde an die Verwaltung.
Besondere Bedeutung messen wir dabei den Antworten zu den Themen Verbindlichkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz der Kinder- und Jugendbeteiligung, insbesondere im Verwaltungshandeln, bei.
Wir bitten darum, die Antworten unserer Fragestellungen im Rahmen der öffentlichen Sitzungen vorzutragen.
Für die kommunale Kinder- und Jugendpolitik besonders relevante Kernfrage
- Welche konkreten Schritte wird die Verwaltung unternehmen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung als festen Bestandteil des Verwaltungshandelns dauerhaft zu verankern und deren Umsetzung regelmäßig gegenüber den politischen Gremien zu dokumentieren?
Diese Frage greift den Kern unserer sowie der wiederholt geäußerten Sorge der ehemaligen Ratsbeauftragten für Kinder- und Jugendbeteiligung, Annette Anders, auf. Die Sorge besteht darin, dass die seit 2016 geleistete Aufbauarbeit zwar beschlossen wurde, ohne eine verbindliche Evaluation und institutionelle Verankerung jedoch langfristig an Bedeutung verlieren könnte.
Antwort:
Die dauerhafte Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung ist im Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Hemmoor angelegt. So ist, sofern personelle und finanzielle Res-sourcen vorhanden sind, vorgesehen:
ab 2026 ein langfristiges und ein bis zwei kurzfristige Projekte pro Jahr
ab 2027ein langfristiges und zwei bis drei kurzfristige Projekte pro Jahr
umzusetzen.
Die Durchführung der Beteiligungsformate wird dabei durch das Beteiligungsbüro (ist noch im Aufbau) des Paritätischen unterstützt.
Der Kinder- und Jugendbeirat erhält sämtliche Einladungen zu den Fachausschüssen der Stadt und der Samtgemeinde sowie zu den Sitzungen des Stadtrates und des Samtgemeinderates. Damit wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig über für sie relevante Themen informiert sind und ihre Gedanken in die politische Beratung einbringen können.
Die Dokumentation wird über regelmäßige Berichte im Fachausschuss und im Stadtrat erfolgen. Darüber hinaus werden laufende Projekte sowie erzielte Fortschritte der Maßnahmen im Zwischenbericht des Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“ dargestellt.
Fragen zur Verankerung im Verwaltungshandeln
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass das bereits erarbeitete Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln“ auch nach Abschluss des Programms „Kinderfreundliche Kommune“ dauerhaft angewendet wird?
Antwort:
Das Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung behält auch nach Abschluss des Programms „Kinderfreundliche Kommune“ Bestand. Es dient der Verwaltung als verbindlicher Orientierungs- und Handlungsrahmen. Schrittweise wird das Konzept in bestehende Abläufe, insbesondere in den Bereichen Planung, Bau und Entwicklung, integriert. Zudem ist vorgesehen, neue Mitarbeitende frühzeitig mit den Grundsätzen und Standards der Kinder- und Jugendbeteiligung vertraut zu machen.
- Welche konkreten Maßnahmen wurden seit der Verabschiedung des Konzeptes bereits in den Verwaltungsabläufen umgesetzt?
Antwort:
Seit Verabschiedung des Konzeptes wurde insbesondere die Planung eines langfristigen Beteiligungsprozesses angestoßen. Aktuell wird die Neugestaltung des Spielplatzes „Kastanienweg“ vorbereitet, bei der Kinder und Jugendliche aktiv eingebunden werden sollen. Darüber hinaus wird in der Stadt Hemmoor ein Kinderrechtepfad des Deutschen Kinderhilfswerkes installiert. Auch bei der Entwicklung und Umsetzung dieses Kinderrechtepfades ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen.
- In welchen Fachbereichen der Verwaltung sind die Grundsätze der Kinder- und Jugendbeteiligung bislang verbindlich eingeführt worden?
Antwort:
Schwerpunktmäßig wurden die Grundsätze der Kinder- und Jugendbeteiligung bisher im Fachbereich Bauen und Entwicklung verankert, da in diesem Bereich die meisten konkreten Möglichkeiten bestehen, Kinder und Jugendliche z. B. bei Planungs- und Gestaltungsprozessen in Stadt Hemmoor den Bereichen Spiel- und Freiraumplanung, Stadtentwicklung sowie Verkehrsplanung einzubeziehen.
Dabei handelt es sich um einen laufenden Entwicklungsprozess: Nach den Sommerferien ist geplant, auch die anderen Fachbereiche stärker an das Konzept der Kinder- und Jugendbeteiligung heranzuführen, entsprechende Schulungen anzubieten und die Standards schrittweise in weiteren Verwaltungsabläufen zu verankern. - Gibt es innerhalb der Verwaltung feste Zuständigkeiten oder Ansprechpersonen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung?
Antwort:
Aufgrund personeller Veränderungen (die Leitungsstelle des zuständigen Fachbereichs Jugend und Soziales wurde im März d. J. ausgeschieden, die Vorstellungsgespräche für die Nachfolge fanden am 22. Juni statt, eine Nachbesetzung wird voraussichtlich zum 01.10.2026 erfolgen) befindet sich die Zuständigkeitsstruktur derzeit in Anpassung. Aktuell liegt die Koordination der Kinder- und Jugendbeteiligung bei Ulrike Beckmann, unterstützt durch die stellv. Fachbereichsleitung Anna Hannemann und die stellv. Stadtdirektorin Karina Kramer. - Wie wird sichergestellt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung nicht von einzelnen engagierten Personen abhängig bleibt, sondern dauerhaft strukturell abgesichert wird?
Antwort:
Die strukturelle Absicherung der Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt schrittweise über mehrere Bausteine. Grundlage ist das beschlossene Konzept mit seinem Stufenplan, das als verbindlicher Orientierungsrahmen für die Verwaltung dient. Die Mitarbeitenden werden im Rahmen dieses Prozesses regelmäßig sensibilisiert und bei geeigneten Vorhaben gezielt auf die Möglichkeit der Beteiligung hingewiesen.
Unterstützt wird die Verwaltung dabei sowohl durch den Paritätischen als auch zukünftig wieder durch die Ratsbeauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung.
Fragen zur Evaluation und Erfolgskontrolle
7. Ist seitens der Verwaltung eine regelmäßige Evaluation des Prozesses „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln“ vorgesehen?
Antwort:
Im ersten Aktionsplan ist die Maßnahme „Erstellung eines Evaluationsbogens“ verankert. Für abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen wird dieser zukünftig genutzt, um die Qualität und Wirkung der Beteiligung zu überprüfen. Aktuell steht zum Beispiel die Evaluation der digitalen Beteiligungsmaßnahme „Kinderrechte-Quiz“ an.
Falls ja, in welchen zeitlichen Abständen soll diese Evaluation erfolgen?
- Antwort:
Die Evaluation erfolgt jeweils nach Abschluss einer Beteiligungsmaßnahme. Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung in regelmäßigen Abständen (vorgesehen zum Ende des Jahres) eine zusammenfassende Auswertung erstellen. - Welche Kriterien oder Indikatoren werden genutzt, um den Erfolg der Kinder- und Jugendbeteiligung zu messen?
Antwort:
Zur Bewertung des Erfolgs von Beteiligungsprojekten nutzen wir einen Evaluationsbogen, der uns Auskunft über verschiedene Aspekte des Verfahrens gibt.
Zum einen wird geprüft, ob das gesetzte Ziel des Projektes erfolgreich erreicht wurde und ob die Projektplanung insgesamt effektiv war. Außerdem wird bewertet, ob die Durchführung des Projektes effektiv und zielgerichtet erfolgt ist. Der Evaluationsbogen fragt ebenfalls ab, ob die Präsentation des Projektes ansprechend und informativ gestaltet war und ob in der Öffentlichkeitsarbeit ausreichend informiert und kommuniziert wurde.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die interne Zusammenarbeit. Hier wird festgehalten, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen funktioniert hat. Zudem wird die Stadt Hemmoor in der Zeitplanung betrachtet: Es wird eingeschätzt, ob die Zeitplanung des gesamten Verfahrens realistisch und gut strukturiert war und ob die Zeitplanung der Beteiligung als angemessen und effektiv wahrgenommen wurde.
Der Evaluationsbogen gibt uns darüber hinaus Auskunft, ob ausreichend fachliche Ressourcen zur Unterstützung des Projektes vorhanden waren und ob genügend finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Schließlich wird bewertet, ob wir die Zielgruppe erfolgreich erreicht und einbezogen haben und ob die ausgewählten Methoden für die Beteiligung angemessen und wirkungsvoll waren.
- Werden die Ergebnisse einer solchen Evaluation den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt?
Antwort:
Die Evaluationsergebnisse dienen in erster Linie der internen Qualitätsentwicklung., können aber bei Bedarf oder Wunsch auch vorgestellt werden. - Wie kann der Rat nachvollziehen, ob die beschlossenen Beteiligungsstandards tatsächlich angewendet werden?
Antwort:
Eine Nachvollziehbarkeit soll über regelmäßige Berichte im Fachausschuss bzw. Rat gewähr-leistet werden.
Fragen zur Nachhaltigkeit über Wahlperioden hinaus
12. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Kinder- und Jugendbeteiligung unabhän-gig von personellen Veränderungen im Rat oder in der Verwaltung langfristig zu sichern?
Antwort:
Das zentrale Instrument hierfür ist das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwal-tungshandeln“. Es beschreibt Strukturen, Verfahren und Standards unabhängig von Personen.
- Wie soll verhindert werden, dass die im Rahmen des Projektes erarbeiteten Strukturen, Er-fahrungen und Standards nach einem Wechsel politischer Verantwortung verloren gehen?
Antwort:
Sie sind im Konzept festgeschrieben und damit dokumentiert
Fragen zur praktischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Welche Beteiligungsformate haben sich aus Sicht der Verwaltung bislang besonders be-währt?
Antwort:
Die digitalen Beteiligungsformate wurden sehr gut von den Kindern und Jugendlichen ange-nommen. Natürlich ist eine Beteiligung im öffentlichen Raum (Kinderfest) auch sehr gut, um mit den Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. - Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren tatsächlich in politische Entscheidungen sowie in das Verwaltungshandeln einfließen?
Antwort:
Die Sicherstellung kann durch eine notwendige Verankerung erfolgen, damit die Ergebnisse nicht unverbindlich und unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren kann dies durch Transparenz und eine entsprechende Dokumentationspflicht gelingen. Wenn die Ergebnisse in die Entschei-dungsprozesse eingebunden werden, wird dafür gesorgt, dass Beteiligung nicht neben, sondern innerhalb der politischen Willensbildung stattfindet. Die Ergebnisse müssen verpflichtend den politischen Gremien mitgeteilt werden. Aber es sind auch die Ratsmitglieder in der Verantwortung und müssen ihren Anteil leisten. Eine gegenseitige Kontrolle durch die Öffentlichkeit, die politischen Gremien und der Verwaltung ist wichtig und wird zum Gelingen beitragen. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Wirksamkeit von Beteiligungsverfahren dadurch gesichert wird, dass sie verbindlich geregelt, transparent ausgewertet, in Entscheidungsprozesse integriert und öffentlich kontrollierbar gemacht werden.



Juni 26th, 2026
Johannes Schmidt
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